Behandlungsablauf
Info: Für einen Beratungstermin ist keine Überweisung vom Zahnarzt oder Hausarzt notwendig. Beratungstermine werden grundsätzlich – auch bei erwachsenen Patienten – bei Vorlage der gültigen Versichertenkarte von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
1. Termin – Beratungsgespräch:
Bei Ihrem ersten Besuch lernen Sie uns und unsere Praxis kennen. Es folgt eine Untersuchung der Zähne und Kiefer, um feststellen zu können, ob und zu welchem Zeitpunkt eine kieferorthopädische Behandlung notwendig und sinnvoll ist.
Besteht Behandlungsbedarf und ist eine kieferothopädische Behandlung gewünscht, so erstellen wir anschließend zur weiteren Behandlungsplanung die diagnostischen Unterlagen. Erforderlich sind meist: Abformungen der Kiefer, Bissnahme, digitaleRöntgenbilder sowie Zahn- und Gesichtsfotos.
Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung erfahren zudem, ob Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse besteht.
2. Termin – Planbesprechung:
Nach Auswertung der diagnostischen Unterlagen erarbeiten wir einen individuellen Behandlungsplan. Dieser wird in einem 2. Termin mit Ihnen besprochen, um auch Ihre persönlichen Vorstellungen und Wünsche nach bester Möglichkeit berücksichtigen zu können. Wir besprechen mit Ihnen ausführlich verschiedene Therapiemöglichkeiten, Behandlungsgeräte, ungefähre Behandlungsdauer und finanzielle Fragen.
Zusätzlich bekommen Sie auch Informationen über mögliche Behandlungsalternativen, die Ihre Krankenkasse/ Versicherung evtl. nicht übernimmt.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen im Zuge der Kosteneinsparung im Gesundheitwesen nicht mehr alles bezahlen, was Ihnen als Patient nützt, sondern lediglich eine „zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Behandlung“ vergüten, die das Maß des Notwendigen nicht überschreitet.
Zur Genehmigung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse schicken wir diesen Heil- und Kostenplan an ihre Krankenkasse.
Sind Sie privat versichert oder Selbstzahler, dann schicken wir Ihnen den Heil- und Kostenplan zu. Diesen können Sie dann bei Ihrer Versicherung oder Ihrer Beihilfsstelle zur Klärung der Kostenübernahme einreichen.
aktive Behandlung:
Die Dauer der aktiven Behandlungszeit ist individuell sehr unterschiedlich. Sie ist abhängig von der vorliegenden Fehlstellung und der gewünschter Korrektur, dem ggf. noch zu erwartendem Zahndurchbruch bzw. Kieferwachstum und den eingesetzten Behandlungsgeräten.
Während der aktiven Behandlung finden regelmäßige Kontrolltermine, je nach Behandlungsgerät alle 6-12 Wochen, in der Praxis statt.
Viele unserer Patienten sind Schüler. Daher bemühen wir uns die Kontrolltermine in die Nachmittagsstunden zu legen.
Zeitaufwändigere Maßnahmen, wie das Einsetzen oder Entfernen von festen Zahnspangen, müssen vormittags durchgeführt werden, um einerseits genügend Zeit für Sie zu haben und andererseits einen reibungslosen Praxisablauf am Nachmittag zu gewährleisten.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass daher während der kieferorthopädischen Behandlung maximal 2 Vormittagstermine pro Jahr notwendig sind.
Stabilisierungsphase:
Das erreichte Behandlungsergebnis muss nach Beendigung der aktiven Behandlung erst stabilisiert werden. Dies kann erreicht werden durch das nächtliche Tragen einer herausnehmbaren Zahnspange oder auch durch einen kleinen auf der Rückseite der Frontzähne befestigten festsitzender Retainerdraht.
Die heutige Lehrmeinung empfiehlt eine lebenslange Stabilisierung, da sich Zähne auch in höherem Alter wieder verschieben können.