Kostenübernahme
Wer übernimmt die Kosten?
Je nach Art Ihrer Krankenversicherung, sowie abhängig von den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden Ihnen gegebenenfalls ein Teil oder auch die gesamten Behandlungskosten erstattet.
Hinsichtlich der Kostenübenahme gibt es zwischen den verschiedenen Kostenträgern große Unterschiede:
Gesetzliche Krankenkassen:
Beratungstermine werden grundsätzlich – auch bei erwachsenen Patienten – bei Vorlage der gültigen Versichertenkarte von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Im Jahre 2002 hat der Gesetzgeber ein Abstufungssystem eingeführt, welches Fehlstellungen in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) einteilt.
Nur bei Einstufung in die Gruppen 3, 4 und 5 haben besteht bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Gruppen 1 und 2 werden von den Krankenkassen nicht bezuschusst. Ist dennoch eine Behandlung gewünscht oder nötig, so trägt der Patient die Kosten selbst. In diesem Fall erstellen wir Ihnen einen genauen Kostenvoranschlag für die Behandlung, so dass die Gesamtkosten für Sie überschaubar bleiben.
Erwachsene erhalten Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nur bei schweren Kieferfehlbildungen, die sowohl kieferorthopädische als auch kieferchirurgische Behandlungsmaßnahmen erfordern.
Besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse, so übernimmt diese zunächst nur 80% der Behandlungskosten . Die verbleibenden 20%Eigenanteil bezahlen Sie quartalsweise an die Praxis
Nach erfolgreichem Behandlungsabschuss erhalten Sie von uns eine Abschlussbescheinigung für Ihre Krankenkasse. Diese erstattet Ihnen dann den Eigenanteil komplett zurück.
AVL-Außervertragliche Leistungen:
Leistungen die über das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen, werden in der Kieferorthopädie als außervertragliche Leistungen (AVL) bezeichnet. Durch die Wahl dieser Leistungen haben Sie die Möglichkeit das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen sinnvoll zu ergänzen und alle modernen kieferorthopädischen Materialien, Behandlungssysteme und -Methoden zu einer überschaubaren Investition zu erhalten.
Private Krankenversicherungen:
Im Normalfall erstatten diese die Kosten bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit. Abhängig vom jeweils gewählten Tarif und Umfang Ihrer Versicherung sowie den von Ihnen gewünschten Behandlungsmaterialien und -Methoden verbleibt jedoch teilweise ein Selbstbehalt.
Beihilfe:
Auch die Beihilfe erstattet bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit. Im Gegensatz zu der Privaten Krankenversicherung übernimmt sie jedoch nur die Kosten für eine durchschnittliche Behandlung, daher verbleibt für den Beihilfeversicherten meist ein Selbstbehalt.
Private Zusatzversicherungen:
Hier gibt es mittlerweile ein vielfältiges Angebot. Wann diese Versicherungen sich mit welchem Anteil an den Kosten beteiligen hängt vom individuell gewählten Tarif ab.